Mögliche Gründe für eine osteopathische Behandlung

  • Rückenschmerzen
  • Beschwerden nach Unfällen z.B. Schleudertrauma
  • Kopfschmerz, Migräne , Schwindel
  • Muskuläre Verspannungen chronisch oder akut
  • Gelenksschmerzen chronisch, nach Verletzungen oder Operationen
  • Kiefergelenksstörungen
  • Beschwerden in der Schwangerschaft oder nach der Entbindung  wie z.B. Sodbrennen, Rückenschmerzen, Beckenbodenbeschwerden,    Lymphstauungen, Narbenverklebungen und Verspannungen
  • Beschwerden innerer Organe wie z. B. Verdauungsstörungen,  Menstruationsbeschwerden oder Unverträglichkeiten

Grenzen der Osteopathie

Grundsätzlich gilt: Ein Besuch beim Osteopathen ersetzt keinen Arztbesuch!

Medizinische Notfälle wie z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt oder Tumorerkrankungen sowie schwere psychische Erkrankungen müssen durch einen Arzt behandelt werden. Hier kann die Osteopathie nur begleiten und ergänzen.

 

Leistungen

Osteopathie und Physiotherapie für Privatversicherte Krankengymnastik, Massage, Manuelle Therapie und PNF (Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage)


Behandlungskosten

Die osteopathischen Behandlungen sind ausschließlich Privat- oder Selbstzahlerleistungen, die nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden.

Diese werden von den gesetzlichen Kassen meist nicht übernommen. Viele private Kassen und Zusatzversicherungen übernehmen je nach Vereinbarung die Behandlungskosten oder Teile davon.

Die Dauer sowie die Häufigkeit der Behandlungen wird auf Verfassung und Beschwerdebild des Patienten abgestimmt.