Mögliche Gründe für eine osteopathische Behandlung
Grenzen der Osteopathie
Grundsätzlich gilt: Ein Besuch beim Osteopathen ersetzt keinen Arztbesuch!
Medizinische Notfälle wie z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt oder Tumorerkrankungen sowie schwere psychische Erkrankungen müssen durch einen Arzt behandelt werden. Hier kann die Osteopathie nur begleiten und ergänzen.
Leistungen
Osteopathie und Physiotherapie für Privatversicherte Krankengymnastik, Massage, Manuelle Therapie und PNF (Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage)
Behandlungskosten
Die osteopathischen Behandlungen sind ausschließlich Privat- oder Selbstzahlerleistungen, die nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet
werden.
Diese werden von den gesetzlichen Kassen meist nicht übernommen. Viele private Kassen und Zusatzversicherungen übernehmen je nach Vereinbarung die Behandlungskosten
oder Teile davon.
Die Dauer sowie die Häufigkeit der Behandlungen wird auf Verfassung und Beschwerdebild des Patienten abgestimmt.